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Steueridentifikationsnummer Kind Finanzamt online beantragen

Wie finde ich die Steueridentifikationsnummer für mein Kind?

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In Sachen privater Ablage bin ich nicht der Beste. Das ist mir erst kürzlich wieder vor Augen geführt worden, als ich die Unterlagen für die Bank gesucht habe.

Anlass meiner Suche war die Anpassung der Freistellungsaufträge meiner Söhne. Seit diesem Jahr ist bei der Änderung des Freistellungsauftrages zwingend die Steueridentifikationsnummer anzugeben. Für Berufstätige ist diese Nummer keine große Sache, weil die Steueridentifikationsnummer zwingend bei jeder Einkommensteuererklärung anzugeben ist. Aber bei einem Kind?

Steueridentifikationsnummer Kind Finanzamt online beantragen

Ich konnte mich daran erinnern, dass ich vor einigen Monaten Jahren Post von einer Behörde erhalten habe. Insgesamt waren es vier Briefe, die vier unterschiedliche Steueridentifikationsnummern für meine Frau, die Kinder und mich enthalten haben. Dumm nur, dass diese Korrespondenz in irgendeinem Papierstapel auf Nimmerwiedersehen verschwunden ist.

Weil ich ja nicht dumm bin, kam ich auf die Idee, mein hiesiges Finanzamt um Hilfe zu bitten. Meine Sachbearbeiterin war höflich, hatte aber eine enttäuschende Nachricht für mich. Aus Datenschutz-Gründen könne sie mir die Steueridentifikationsnummer nicht mitteilen. Es gäbe aber eine Seite im Internet, auf der man die Identifikationsnummer beantragen könne.

Google dich schlau

Also habe ich Google angeschmissen und bin mit dem Suchwort Identifikationsnummer direkt beim ersten Suchergebnis fündig geworden. Und zwar bei der Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dort kann die Steueridentifikationsnummer formlos beantragt werden:

Sie haben Ihre IdNr noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?

In der Regel finden Sie Ihre IdNr auch

  • im Einkommensteuerbescheid,
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrer Lohnsteuerkarte 2010, die sich noch bei Ihrem Arbeitgeber befinden dürfte oder
  • im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes. Mit diesem Schreiben hat Sie Ihr Finanzamt im Oktober oder November 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert.

Ihre Einkommensteuererklärung und Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012 (Ersatzbescheinigung) können Sie auch ohne IdNr bei Ihrem Finanzamt einreichen. Ihre IdNr ist Ihrem Finanzamt bekannt.

Sollten Sie Ihre IdNr in den genannten Unterlagen nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern erneut anzufordern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen die IdNr aus datenschutzrechtlichen Gründen nur per Brief mitgeteilt werden kann.

Das Eingabeformular war schnell online ausgefüllt. Nach Erfassung von Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnsitzadresse war der Antrag bereits erledigt. Und auch die Bestätigung kam umgehend:

Ihre Anfrage ist eingegangen. Da derzeit zahlreiche Anfragen gestellt werden, kommt es bei der Mitteilung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) leider zu zeitlichen Verzögerungen.

Das Bundeszentralamt für Steuern wird die IdNr schriftlich an die Anschrift senden, die uns von der Meldebehörde übermittelt wurde. Die Übermittlung der IdNr per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Hinweise:

Ihre Steuererklärung können Sie auch ohne Angabe Ihrer IdNr beim Finanzamt einreichen. Ihre IdNr wird regelmäßig im Einkommensteuerbescheid stehen.

Der Arbeitgeber benötigt die IdNr nicht zwingend. Nach dem BMF-Schreiben ist zur Übermittlung der Daten der Lohnsteuerbescheinigung weiterhin die Verwendung der eTIN zulässig und gegebenenfalls erforderlich, wenn

  • die IdNr auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers nicht eingetragen ist,
  • der Arbeitnehmer die IdNr auf Anfrage nicht mitgeteilt hat und
  • die Ermittlung der IdNr durch den Arbeitgeber im ElsterOnline-Portal nicht zum Erfolg geführt hat (§ 41b Absatz 2 Satz 5 bis 8 Einkommensteuergesetz).

Wenn ein Rentenversicherungsträger oder eine andere Stelle, die bestimmte steuerlich relevante Daten an die Finanzbehörde zu übermitteln hat, (z.B. Krankenversicherungen, Anbieter von Altersvorsorgeprodukten, Sozialleistungsträger) hierfür eine IdNr benötigt und ein Leistungsempfänger keine Kenntnis von seiner IdNr hat, braucht dieser dem Rentenversicherungsträger bzw. der anderen Stelle nur mitzuteilen, dass er seine IdNr nicht kennt.

Rententrägern und anderen mitteilungspflichtigen Stellen teilt das Bundeszentralamt für Steuern auf deren Anfrage die Idnr mit, wenn der Renten- oder Leistungsempfänger die IdNr trotz Aufforderung nicht mitteilt (§ 22a Abs. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz).

Informationen zu diesem Maschinellen Verfahren zur Anfrage der IdNr finden Sie im Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern und auf der Internetseite der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Wer sich mit diesen Daten an die Arbeit machen möchte und noch Unterstützung benötigt, findet hier zahlreiche Programme für die Steuer-Erstattung.

Autor: Marc

Hallo, ich bin Marc. Schön, dass Du bei mir im Blog vorbeischaust. Hier mein Leben in weniger als 140 Zeichen: Passionierter Läufer, Bücherfreund, iPhone 12, ipad mini 2, Social Media, nur der BVB, Reiseblogger, Vater, (Ehe-) Mann, Chef. Ich bin übrigens auch bei Facebook, und Twitter zu finden.

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