Ein Ostwestfale im Rheinland

Das Leben jenseits des Rheins in mehr oder weniger weisen Worten.

Wie kann ich Gebäude und Grundstücke in Street View unkenntlich machen?

| 1 Kommentar

Die Aufregung um die Etablierung von Google Street View in Deutschland hält unaufhörlich an. Und die Meinungsmache ist mehr oder weniger sachlich. Auch hier im Blog habe ich bereits darüber berichtet und zusätzliches Bildmaterial bei posterous zusammengetragen.

Seit heute bietet Google an, sein Haus oder sein online Gebäude unkenntlich zu machen (“verpixeln”).Die einzelnen Schritte dazu sind

  • Rufen Sie www.google.de/streetview in Ihrem Browser auf.
  • Klicken  Sie auf die Schaltfläche “Unkenntlichmachung beantragen” unten rechts  auf der Seite oder auf den Link “Unkenntlichmachung beantragen” links im  Navigationsmenü. So gelangen Sie sofort zur Eingangsseite des Dienstes.
  • Lesen Sie die Nutzungsbedingungen sorgfältig durch und klicken Sie auf die Schaltfläche “Weiter”.
  • Geben  Sie nun die Adresse des Gebäudes bzw. Grundstücks an, das Sie  unkenntlich machen lassen wollen und klicken Sie auf “Karte  aktualisieren”.
  • Auf der Karte erscheint ein roter Marker.  Klicken Sie drauf und ziehen ihn in die Mitte des Gebäudes bzw.  Grundstücks, das unkenntlich gemacht werden soll.
  • Sofern sich  auf dem Grundstück ein Gebäude befindet, können Sie es auf Wunsch weiter  beschreiben, wie z. B. die Anzahl der Stockwerke, Aussehen des Daches  oder der Fassade. Damit helfen Sie uns, das richtige Gebäude zu  identifizieren. Wenn Sie keine weiteren Angaben machen möchten,  markieren Sie einfach das entsprechende Kästchen unten auf der Seite.  Klicken Sie auf “Weiter”.
  • Auf der letzten Seite geben Sie bitte  Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen sowie die Postadresse an (sofern diese  von der unkenntlich zu machenden Adresse abweicht), an die wir Ihnen  einen Brief mit einem Verifizierungscode senden können.
  • Um dem  Missbrauch des Online-Tools vorzubeugen, ist zuletzt noch eine  Wortbestätigung erforderlich. Bitte geben Sie die Zeichen ein, die hier  angezeigt werden.
  • Klicken Sie auf “Einreichen”.
  • Nach  der Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie eine E-Mail von uns,  die  Ihre Angaben noch einmal für Sie zusammenfasst und einen Link  enthält,  um Ihren Antrag nach späterem postalischem Erhalt Ihres   Verifizierungscodes zu bestätigen. Bewahren Sie bitte daher sowohl den   Brief als auch die E-Mail sorgfältig auf. In dem Brief finden Sie   Anweisungen, um den Antragsvorgang abzuschließen.

Neben dem Online-Tool kann zusätzlich offline via Brief oder Web 1.0-mäßig per Snail-Mail widersprochen werden. Allen interessierten Verpixelern hierbei viel Freude!

Nicht ganz unwichtig ist der Hinweis von Google im Beitrag “…  Bitte bedenken Sie dabei, dass der  Vorgang in jedem Fall unwiderruflich ist. Wenn Ihr Haus bei Street View  einmal unkenntlich gemacht wurde, ist dies nicht mehr rückgängig zu  machen!” Ich bin gespannt, wie hoch der administrative Aufwand für Google mit diesem monströsen Verfahren sein wird. Und interessant wird es insbesondere dann, wenn es bei einem aktuell verpixelten Haus zu einem Eigentümerwechsel kommt. Wie erfolgt dann der “Rückbau” der Verpixelung, wenn der neue Eigentümer auf das “Entpixeln” seines Gebäudes besteht?

Google, Du bist nicht zu beneiden.

Autor: Marc

Hallo, ich bin Marc. Schön, dass Du bei mir im Blog vorbeischaust. Hier mein Leben in weniger als 140 Zeichen: Passionierter Läufer, Bücherfreund, iPhone 12, ipad mini 2, Social Media, nur der BVB, Reiseblogger, Vater, (Ehe-) Mann, Chef. Ich bin übrigens auch bei Facebook, und Twitter zu finden.

Ein Kommentar

  1. Pingback: Google Street View in 20 Städten gestartet | Ein Ostwestfale im Rheinland

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.